Kommentar zur Hochschulreform

von Richard Schmidt

Ein Titel der Erwartungen weckt: Hochschul-Innovations-Gesetz. Dabei stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ein solches Gesetz den eigenen – schon allein durch den Titel geweckten – Ansprüchen gerecht werden kann. Zahlreiche Gruppierungen aus Zivilgesellschaft und Politik befassen sich seit den ersten Gerüchten im vergangenen Sommer mit dieser Frage. So sehen auch wir als Juso-Hochschulgruppen uns in der Pflicht, den Entstehungsprozess dieses neuen Hochschulgesetzes kritisch zu begleiten und dabei unsere Ideale und Lösungsansätze einzubringen.

Zeitpunkt und Kommunikationspolitik der Reform legen für viele den Verdacht nahe, die Staatsregierung sehe in der Pandemie eine gute Gelegenheit, diese Reform ohne großes Aufsehen zu erregen durchzudrücken. Dass das jedoch nicht aufgeht zeigen die vielen Protestaktionen – im Digitalen wie auch in Präsenz – an denen sich von engagierten Studierenden bis hin zu renommierten Professor*innen ein bunter Querschnitt der Hochschulangehörigen beteiligt. Nicht zuletzt fanden wir uns am Erlanger Schlossplatz auf Aufruf der GEW-Studis zusammen, um unter dem Motto „Sorry Markus, es ist aus!“ gegen die Hochschulreform zu protestieren.

Große Bedenken bestehen dabei unteranderem bezüglich des insgesamt sehr Wettbewerbs- und Kommerzialisierungs-orientierten Eckpunktepapier aus dem Oktober. Darin war noch die Rede von der „Unternehmerischen Hochschule“ – ein Titel von dem sich Staatsminister Sibler mittlerweile zumindest teilweise distanziert. Was jedoch nach wie vor im Raum steht, sind Punkte, deren Umsetzung eine „vermarktwirtschaftlichung“ der Hochschulen und Universitäten bedeuten würden: So soll die unternehmerische Aktivität von Hochschulen ermöglicht bzw. erleichtert und gleichzeitig der Transfer in Gesellschaft und Wirtschaft neben Forschung und Lehre als dritter Punkt in die Hauptaufgaben der Hochschulen mit aufgenommen werden.

Letzteres bedeutet für Fachbereiche, deren wichtige Arbeit sich beispielsweise nicht direkt in für die Automobilindustrie nutzbare Patente umsetzen lässt – also ganz besonders für die Geistes- und Sozialwissenschaften – eine höchst problematische Verschiebung des Arbeitsschwerpunkts hin zu einer Orientierung an direkter Verwertbarkeit.

Gleichzeitig möchte man den Hochschulen mehr Eigenverantwortung zugestehen – oder zumindest das, was die Staatsregierung unter Eigenverantwortung versteht. Den Umbau der Hochschulinternen Gremien und deren Befugnisse, die im Eckpunktepapier skizziert wurden, beschrieb Prof. Max Emanuel Geis, einer der führenden Expert*innen für Hochschulrecht in Bayern als „aufgehübschtes Führerprinzip“. Einer der zentralen Kritikpunkte für die Juso-Hochschulgruppen ist hierbei vor allem die Streichung der Artikel 19 bis 41 aus dem aktuellen Hochschulgesetz. Dies bedeutet in der direkten Konsequenz, dass die konkrete Ausgestaltung der Interessensvertretungen und deren Befugnissen den Hochschulen selber überlassen sein soll – genauer gesagt dem Hochschulrat, einem Gremium in dem neben Vertreter*innen der Hochschul-eigenen Interessensgruppen auch „Externer Sachverstand“ eingebunden ist. Dieser „Externe Sachverstand“ setzt sich in der Realität bei den meisten Hochschulen größtenteils aus Wirtschaftsvertreter*innen zusammen, Vertreter*innen von Interessensgruppen wie beispielsweise Gewerkschaften, Sozialverbänden, oder auch Umweltverbänden sucht man dort zumeist vergeblich.

Auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen besteht insgesamt die Gefahr, dass diese Reform die bayerischen Hochschulen zu marktkonformen Wissensfabriken pervertiert, dabei den hohen Wert universaler, freier und demokratisch organisierter Bildung verkennt und vor allem vermeintlich „unwirtschaftliche“ Fachbereiche massiv gefährdet.

Anfang März soll gerüchteweise ein erster Gesetzesentwurf vorliegen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der öffentliche Protest Wirkung zeigte und die gravierendsten Verfehlungen der ursprünglichen Reformpläne abfangen konnte. In jedem Fall werden die Juso-Hochschulgruppen den Druck aufrechterhalten, um zentrale Forderungen, wie echte studentische Mitbestimmung durch eine Verfasste Studierendenschaft, wie auch ernsthafte Gleichstellungs- Antidiskriminierungs- und Antirassismus-Arbeit an den bayerischen Hochschulen durchzusetzen.

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